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Sachkundenachweise für Hunde in NRW und Niedersachsen

Sachkunde-nachweis

Hund

Sachkundenachweis NRW:

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Für die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder 20 kg Körpergewicht erreicht, ist es erforderlich die Sachkunde in Form eines theoretischen Tests nach §11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes NRW nachzuweisen. 

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Sachkundenachweis Niedersachsen:

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Gemäß §3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) ist nach dem 1. Juli 2013 ein Sachkundenachweis für Erst-Hundehalter/innen erforderlich. Dieser Test besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung.

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Gerne können Sie bei uns die geforderten Prüfungen für beide Bundesländer ablegen.

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Bitte sprechen Sie uns an.

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